Nutzungsbedingungen
Allgemeine Bedingungen für die Anmietung von Tennishallenplätzen
Die Allgemeinen Bedingungen für die Anmietung von Tennishallenplätzen im BTC Gropiusstadt e.V. (nachfolgend „BTC“ genannt) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem BTC und den jeweiligen Mietern der Tennishallenplätze. Mit Erwerb saisonweise gebuchter Hallenstunden (Abonnements) bzw. der Buchung von Einzelstunden gelten diese Bedingungen als genehmigt.
1. Anmietung von Hallenplätzen: Die Anmietung von Hallenplätzen erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Tennisspielens.
2. Platzbelegung: Der BTC ist verantwortlich für die Vergabe der Hallenplätze an die Mieter. Er bietet Abonnements für die gesamte Wintersaison sowie einzelne Hallenstunden an. Abonnements werden vorrangig abgeschlossen. Der BTC behält sich vor, die Belegung gemieteter Plätze, auch aus Abonnements, zu ändern und diese gegen Gutschrift der jeweiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten in Anspruch zu nehmen (z.B. für Turniere, Reparaturen, Platzpflege u.ä.).
3. Vermietung von Abonnements: Nur Mitglieder können Anträge für Abonnements durch schriftliche Abgabe eines unterschriebenen Antragsvordrucks oder über das Internetportal btc-gropiusstadt.ebusy.de beim BTC stellen. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Buchungsbestätigung/ Rechnungsstellung seitens des BTC zustande. Eine Anmietung für Nichtmitglieder ist ausgeschlossen.
4. Vermietung einzelner Hallenstunden: Nur Mitglieder können einzelne Hallenstunden über das Internetportal btc-gropiusstadt.ebusy.de anmieten. Eine vorherige einmalige Registrierung im Buchungssystem ist erforderlich. Der Mieter erhält per E-Mail eine automatisch generierte Anfragebestätigung. Eine Anmietung für Nichtmitglieder ist ausgeschlossen.
5. Mietpreise / Hallensaison: Die Hallenmietpreise werden vor Beginn jeder Hallensaison festgelegt und durch gesonderten Aushang bzw. auf der Homepage des BTC bekannt gegeben. Die Hallensaison beginnt am 01. Oktober und endet 30. April des folgenden Kalenderjahres.
6. Zahlung des Mietpreises: Rechnungen werden per Brief oder E-Mail übersandt. Der Mieter ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegeben Frist zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt entweder in bar oder per Überweisung auf das Konto des BTC unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer. Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so kann der BTC Mahn- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen, unbeschadet von Schadensersatzansprüchen des BTC (z.B. Bankgebühren für Rückbuchungen, Zinsen). Der BTC behält sich für diesen Fall die Sperrung des Mieters im Buchungssystem vor. Die Platzmiete ist auch dann fällig, wenn der Mieter in Folge einer Verhinderung (z.B. durch Krankheit, Urlaub) einen gemieteten Hallenplatz nicht in Anspruch nimmt.
7. Widerruf / Stornierungen: Wird der Buchungsbestätigung von saisonweise gebuchten Hallenplätzen nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim BTC widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Die Widerrufsfrist beginnt mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter. Ein Widerruf bei bereits erfolgter Hallennutzung ist ausgeschlossen. Einzeln angemietete Hallenstunden können bis 24 Stunden vor dem jeweiligen Beginn der Stunde storniert werden. In allen Fällen erfolgt die Stornierung über das Internetportal btc-gropiusstadt.ebusy.de. Eine Auszahlung von Guthaben ist ausgeschlossen.
8. Kündigung: Der BTC behält sich im Falle von Verstößen gegen die Hallenordnung die fristlose Kündigung des Mietvertrages vor. Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist ausgeschlossen, eine Aufhebung des Mietvertrages ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform.
9. Bevollmächtigte / Hausrecht: Der Vorstand und der Platzwart handeln im Rahmen der Vergabe bzw. Nutzung einzelner Hallenplätze als Bevollmächtigte des BTC. Der vorstehend genannte Personenkreis ist berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung der Hallenplatznutzer sowie die Einhaltung der Hallenordnung zu überprüfen. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten, er übt das Hausrecht für den BTC aus.
10. Hallenordnung:
a. Die Tennishallen sind von 7:00 bis 23:00 Uhr für den Spielbetrieb geöffnet (Öffnungszeiten).
b. Die Platzmiete beinhaltet die Platzpflege durch den Mieter/Nutzer innerhalb der gebuchten Zeit. Sie ist grundsätzlich zum Ende der Mietzeit durchzuführen.
c. Beim Spielen dürfen nur für Hallenplätze zugelassene profillose Tennisschuhe getragen werden. Unnötiges Lärmen ist unbedingt zu vermeiden. Das Rauchen innerhalb der Tennishallen ist untersagt.
d. Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, sollte die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der gebuchten Spielzeit betreten werden.
e. Sofern das Licht per Hand geschaltet wird, ist darauf zu achten, dass es nach Spielende ausgeschaltet wird.
f. Das Spielen ist erst nach Anmietung des entsprechenden Hallenplatzes gestattet. Bei Überschreitung der Mietzeit ist die Platzmiete auch für die nachfolgende Zeiteinheit zu entrichten, sofern diese nicht bereits vermietet ist.
g. Alle technischen Einrichtungen in den Tennishallen mit Ausnahme der Lichtschalter und Belüftungsfenster dürfen nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des BTC bedient werden. Die Notausgangstüren sind nur im Notfall zu benutzen. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
h. Der BTC bemüht sich, während der Öffnungszeiten eine Halleninnentemperatur von vorzugsweise 16 Grad, mindestens aber von 12 Grad aufrechtzuerhalten. Dabei handelt es sich nicht um eine zugesicherte Eigenschaft. Bei Außentemperaturen von unter -15 Grad ist von höherer Gewalt auszugehen, bei der eine Halleninnentemperatur von 12 Grad nicht mehr erreicht werden kann.
11. Haftungs- und Gefahrenausschluss / Schadensersatz: Die Benutzung der Tennishallen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters. Eine Haftung des BTC sowie seiner Bevollmächtigten und Aushilfen ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei körperlichen Verletzungen sowie bei Diebstählen und Beschädigungen jedweder Art. Sollte der ordnungsgemäße Spielbetrieb in Folge höherer Gewalt nicht möglich sein, so übernimmt der BTC keine Haftung für den dadurch entstehenden Nutzungsausfall. Durch den Mieter verursachte Schäden sind von diesem zu ersetzen. Der Mieter haftet bei der Weitergabe von Hallenstunden an Dritte auch für durch diese Personen verursachte Schäden. Der BTC behält sich ausdrücklich vor, weitere Schadensersatzansprüche zu stellen.
12. Geltungsbereich / Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für die Buchung von Tennishallenplätzen über das Internet. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem geschäftsführenden Vorstand vertreten, dieser ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
13. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.